Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich von der verbindlichen Zimmerreservierung bis längstens 13.01.2025 kostenfrei schriftlich bei uns eingehend zurücktreten kann. Im Falle eines späteren Rücktritts bin ich bei der Zimmerreservierung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistungen zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Hotelstornogebühren (No Show) werden mir unmittelbar von dem von mir gebuchten Hotel in Rechnung gestellt. Ich bin berechtigt, gegenüber dem Hotel nachzuweisen, dass die Hotelstornogebühren nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
Eine Zahlungsabwicklung durch uns erfolgt nur in den Fällen, in denen bspw. Hotelleistungen von Ihnen bzw. für die von Ihnen gebuchten dritten Personen gegenüber dem Hotel nicht beglichen wurden. Solche Leistungen können sein: Eine Teilnahme wurde gebucht, der oder die Teilnehmerin ist zur Veranstaltung nicht erschienen. Ebenso können Stornogebühren zu gebuchten Freizeitprogrammen, kostenpflichtigen Workshops oder Seminaren abgerechnet werden, wenn die angemeldeten Teilnehmer nicht teilgenommen haben.
In diesen genannten Fällen verarbeiten wir Ihre Daten für die Rechnungsstellung mittels unserer Buchhaltungssoftware weiter.
Sofern Sie an der Zentralregulierung teilnehmen, werden die Rechnungen über die Zentralregulierung der IHT an uns reguliert. In allen anderen Fällen erhalten Sie die Rechnungen postalisch oder digital zugestellt.
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der in Berlin gültigen Bettensteuer. Aufgrund des neuen Übernachtungssteuergesetzes zum 01.04.2024 fällt für private als auch für geschäftliche Reisen in Berlin die Übernachtungssteuer (City Tax) in Höhe von derzeit 5% auf den Netto-Zimmerpreis zzgl. 7% MwSt an. Diese ist von jedem Gast vor Ort zu begleichen.
MHK übernimmt als Veranstalter für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen der Veranstaltungsteilnehmer, insbesondere für Garderobe, sowie für sonstige Vermögensschäden der Veranstaltungsteilnehmer keine Haftung. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) oder für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines / seiner gesetzlichen Vertreter(s) oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die für die Anmeldung zur MHK Hauptversammlung 2025 der MHK Group, Dreieich, erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verarbeitet, genutzt und nur zu diesem Zweck gespeichert. Wir weisen zudem darauf hin, dass zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung der Gesellschafterversammlungen Anwesenheitslisten geführt werden. Für die hierfür ebenfalls vorgesehene Teilnehmerliste gibt jeder Teilnehmer sein Einverständnis zur beschränkten Ansicht oder Weitergabe gegenüber den anderen Teilnehmern ab, soweit diesem nicht vorab widersprochen wurde. Hierfür genügt eine kurze Rückmeldung an events@mhk.de.
Für weitere datenschutzrechtliche Fragen verweisen wir auf unsere Datenschutzinformationen, die jederzeit auf unserer Homepage einsehbar sind.
Darüber hinaus willige(n) ich / wir mit der Anmeldung darin ein, dass Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen dieser Veranstaltung von mir /uns erstellt, gespeichert und zur Veröffentlichung in Print-, Film- und Online-Medien zum Zwecke öffentlicher Berichterstattungen über die Veranstaltung genutzt werden. Die Einwilligung wird ausdrücklich auch für alle von mir / uns mit angemeldeten Veranstaltungsteilnehmer, für die ich / wir berechtigt bin / sind, diese Einwilligungserklärung abzugeben, abgegeben. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, der zielgerichtet individuellen Aufnahme Ihrer Person vor Ort zu widersprechen.